KFZ-SACHVERSTÄNDIGER TSCHWANOW
Ihr TÜV zertifizierter Sachverständiger in Berlin-Brandenburg.
Oft gestellte Fragen
Ein Kostenvoranschlag wird bis zu eine Schadenshöhe von 750€ angefertigt. Für alles, was über 750€ hinaus geht, wird ein Gutachten erstellt.
Ich berate Sie gern dazu.
Bei einem nicht verschuldeten Unfallschaden werden die Kosten für ein Anwalt von der gegnerischen Versicherung getragen.
Bei einem unverschuldeten Unfall wird das Gutachtenhonorar zu 100% von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Alle anderen Gutachten werden nach Umfang und der erbrachten Leistungen beziffert. Alle Kosten werden vorab besprochen und festgelegt – es entstehen keine versteckten Kosten.
Sie haben ein rechtlicher Anspruch auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet in den Interessen seiner Kunden.
Im Kaskofall müssen die Versicherungsbedienungen beachtet werden.
Nein, weil Sie als geschädigter in einem Schadenfall über ein Gutachter entscheiden können.
Im Kaskofall müssen die Versicherungsbedienungen beachtet werden.
- Angaben der beteiligten Personen
- Fahrzeugtechnische Angaben
- Schadenkalkulation
- Feststellungen
- Marktwert
- Fotoanlage
Ein Rechtsanwalt ist in einem Haftpflichtschaden grundsätzlich zu empfehlen, da dieser Ihre Interessen unter anderem gegenüber der Versicherung vertritt.