TÜV (amtliche leistungen)
PKW, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Motorrad
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
Wiederkehrende Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit gem. § 29 StVZO
(UMA) seit 2010 Bestandteil der HU
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
Untersuchung der Motormanagements und Abgasreinigungssystem
nach §19 (3) StVZO
PRÜFUNGSZEITRAUM:
bei neuen Änderungen
Radreifen-kombination
PKW, Nutzfahrzeuge, Motorrad und Wohnmobile
PRÜFUNGSZEITRAUM:
ab 30 Jahre
Einmalige Einstufung nach §23 StVZO
GAP
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
nur durch anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten oder amtlich anerkannte Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
nach § 41 BOKraft
PRÜFUNGSZEITRAUM:
jährlich Wiederkehrende
Hauptuntersuchung
wiederkehrende Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
nach § 42 BOKraft
PRÜFUNGSZEITRAUM:
Initiale Außerordentliche Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme
TÜV (amtliche leistungen)
PKW, Nutzfahrzeuge, Anhänger, Motorrad
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
Wiederkehrende Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit gem. § 29 StVZO
(UMA) seit 2010 Bestandteil der HU
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
Untersuchung der Motormanagements und Abgasreinigungssystem
nach §19 (3) StVZO
PRÜFUNGSZEITRAUM:
bei neuen Änderungen
Radreifen-kombination
PKW, Nutzfahrzeuge, Motorrad und Wohnmobile
PRÜFUNGSZEITRAUM:
ab 30 Jahre
Einmalige Einstufung nach §23 StVZO
GAP
PRÜFUNGSZEITRAUM:
alle 2 Jahre
nur durch anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten oder amtlich anerkannte Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
nach § 41 BOKraft
PRÜFUNGSZEITRAUM:
jährlich Wiederkehrende
Hauptuntersuchung
wiederkehrende Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
nach § 42 BOKraft
PRÜFUNGSZEITRAUM:
Initiale Außerordentliche Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme